Aus einer Mitteilung des Strassenverkehrsamtes St. Gallen:
In 235 Fällen musste die Erteilung eines Lernfahrausweises verweigert werden, da diese angehenden Autolenkerinnen und Autolenker noch nicht im Besitz eines Lernfahrausweises waren.
Recht so: wer keinen Lernfahrausweis hat, soll auch keinen erhalten! Wozu wollen die auch alle Auto fahren lernen!
Und: nachdem die Neulenker sowieso viele Unfälle verursachen, kann dies als aktive Unfallprävention gelten...