Interessant, was da letzte Woche in den Zeitungen stand wegen Christoph Blochers Besuch in der Türkei:
Der Antirassismus-Artikel grenze die Meinungsäusserungsfreiheit übermässig ein, weil es nicht mehr möglich sei, den Völkermord an den Armeniern zu leugnen (und dies öffentlich kund zu tun.) Eines der schlimmsten Verbrechen, das Menschen einander antun können, zu leugnen, fällt also unter die Meinungsfreiheit.
Aber, Moment mal, da war doch kurz vorher noch was?
Als Herr Blocher's Aussagen zum Asyl- und Ausländer-Gesetz im Westschweizerischen Fernsehen karikiert wurden, wollte er dies nicht